KULTUR UND WISSENSCHAFT

  IN NORDRHEIN-WESTFALEN

Internationaler Kulturaustausch

Pinsel und bunte Farben

Internationaler Kulturaustausch

Mit verschiedenen Förderinstrumenten, wie Exportförderung, Kooperationsförderung und Auslandsstipendien, fördert das Ministerium für Kultur und Wissenschaft den Austausch zwischen Künstlerinnen, Künstlern und Kultureinrichtungen aus Nordrhein-Westfalen mit ausländischen Kunstschaffenden.

Austausch und Inspiration Förderziel

Kulturschaffende brauchen für ihre Arbeit Inspiration und die Auseinandersetzung mit dem Neuen, dem Fremden. Ziel der Förderprogramme und Auslandsstipendien der internationalen Kulturpolitik ist es daher, den Austausch zwischen Künstlerinnen und Künstlern sowie Kompanien und Institutionen aus Nordrhein-Westfalen mit internationalen Partnerinnen und Partnern zu fördern. Darüber hinaus soll das Profil des Landes Nordrhein-Westfalen als Kulturstandort im Ausland geschärft werden.

Auslandsauftritte nordrhein-westfälischer Künstlerinnen und Künstler und Gruppen Die Exportförderung

Gefördert werden Auftritte (z.B. Gastspiele, Konzerte, Lesungen, Ausstellungen) im Ausland durch Zuschüsse zum Beispiel zu Reise- und Transportkosten, Honoraren, Übernachtungskosten, Katalogkosten oder Produktionskosten. Fördergegenstand sind in der Regel die der inländischen Partnerin oder dem inländischen Partner entstehenden Kosten bis zu einer Höhe von 10.000 Euro. Der Eigenanteil der Antragstellenden beträgt mindestens 10 Prozent der der inländischen Partnerin oder dem inländischen Partner entstehenden zuwendungsfähigen Kosten. Eine finanzielle Beteiligung der ausländischen Partnerinnen beziehungsweise Partner von mindestens 20 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten ist erforderlich. 

Gefördert werden Künstlerinnen und Künstler, Kompanien und Kultureinrichtungen.

Anträge für das laufende Jahr können jeweils zum 31. März, Anträge für das Folgejahr zum 30. September bei der jeweiligen Bezirksregierung eingereicht werden. Zuständig ist die Bezirksregierung, in deren Bezirk Sie Ihren Wohn- oder Geschäftssitz haben. Hier können Sie herausfinden, welche Bezirksregierung für Ihre Stadt, Ihren Kreis oder Ihre Gemeinde zuständig ist. Die Kontaktdaten der jeweiligen Ansprechpartnerin oder des Ansprechpartners sowie das Antragsformular erhalten Sie auf der Internetseite der jeweiligen Bezirksregierung.

Weitere Informationen können Sie den Fördergrundsätzen der Exportförderung im Downloadbereich entnehmen.

Kooperationsprojekte mit internationalen Partnerinnen und Partnern Die Kooperationsförderung

Gefördert werden internationale Kooperationsprojekte zwischen Künstlerinnen und Künstlern, Kompanien und Kultureinrichtungen in Nordrhein-Westfalen mit internationalen, insbesondere europäischen Partnerinnen und Partnern. Fördergegenstand sind in der Regel die der inländischen Partnerin oder dem inländischen Partner entstehenden Kosten. Der Eigenanteil der Antragstellenden beträgt bei kommunalen Projekten mindestens 20 Prozent der dem inländischen Beteiligten entstehenden zuwendungsfähigen Kosten, bei anderen Projekten 10 Prozent. Eine finanzielle Beteiligung der ausländischen Partnerinnen beziehungsweise Partner von mindestens 50 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten ist erforderlich. Gefördert wird bis zu zwei Jahre mit der Option auf eine einjährige Verlängerung. 

Gefördert werden Künstlerinnen und Künstler, Kompanien und Kultureinrichtungen sowie Gemeinden und Gemeindeverbände.

Anträge für das laufende Jahr können jeweils zum 31. März, Anträge für das Folgejahr zum 30. September bei der jeweiligen Bezirksregierung eingereicht werden. Zuständig ist die Bezirksregierung, in deren Bezirk Sie Ihren Wohn- oder Geschäftssitz haben. Hier können Sie herausfinden, welche Bezirksregierung für Ihre Stadt, Ihren Kreis oder Ihre Gemeinde zuständig ist. Die Kontaktdaten der jeweiligen Ansprechpartnerin oder des Ansprechpartners sowie das Antragsformular erhalten Sie auf der Internetseite der jeweiligen Bezirksregierung

Nach den beiden oben genannte Einreichungsfristen tagt jeweils eine Fachjury, die Empfehlungen für förderwürdige Projekte ausspricht. Die Förderentscheidung wird vom Ministerium getroffen. Schließlich erfolgt die Bewilligung durch die jeweilige Bezirksregierung. 

Weitere Informationen können Sie den Fördergrundsätzen der Kooperationsförderung im Downloadbereich entnehmen.

Unterstützung für Auslandsaufenthalte für junge Künstlerinnen und Künstler Die Auslandsstipendien

Kunstsparten

  • Alle

Umfang des Stipendiums
Barstipendium in Höhe von zurzeit maximal 1.500 Euro monatlich für einen in der Regel bis zu sechs Monate langen Auslandsaufenthalt. Alle sonstigen Umstände sind von der Stipendiatin oder dem Stipendiaten individuell selbst zu planen.

Bewerbungsfrist
31. März eines Jahres

Mit dem Start der neuen Bewerbungsrunde für die individuellen Auslandsstipendien NRW wurde das Bewerbungsverfahren zwischenzeitlich auf ein digitales Verfahren umgestellt. 

Künstlerinnen und Künstler füllen den Bewerbungsbogen bitte aus und senden ihn mit den erforderlichen Anlagen ausschließlich per E-Mail an auslandsstipendien[at]mkw.nrw.de (auslandsstipendien[at]mkw[dot]nrw[dot]de). Die Bewerbungsunterlagen sollten in einzelnen Dateien (Lebenslauf, Studienabschluss, Meldebescheinigung Projektplan etc.)  gesendet werden. Das Dateivolumen darf insgesamt per Mail 20 MB nicht überschreiten.

Von der Einreichung von Arbeitsproben auf dem Postweg wird abgesehen.

Nach der oben genannte Einreichungsfrist (31. März) tagt eine Fachjury, die Empfehlungen für förderwürdige Projekte ausspricht.

Weitere Informationen können Sie den Fördergrundsätzen für Individuelle Auslandsstipendien im Downloadbereich entnehmen.

 

Sie haben Fragen?

Ihr Kontakt:
Ramona Meyer
Tel.: 0211 / 896-4815
E-Mail: auslandsstipendien[at]mkw.nrw.de (auslandsstipendien[at]mkw[dot]nrw[dot]de) 

Mit der Bewerbungsrunde 2021 wurde das Bewerbungsverfahren für Auslands-Stipendien von Bund und Ländern geändert. Künstlerinnen und Künstler bewerben sich ab sofort ausschließlich online über die Kulturstiftung der Länder (KSL). Damit entfällt das bisherige analoge Verfahren, das die Bewerbung über die zuständigen Behörden der 16 Länder vorsah. Das Bewerbungsportal wird i.d.R. am 1. November eines Jahres freigeschaltet und bleibt bis zum 15. Januar (24.00 Uhr) des Folgejahres geöffnet.

Das Bewerbungsportal ist in dieser Zeit unter folgendem Link freigeschaltet: www.kulturstiftung.de/auslandsstipendien-von-bund-und-laendern

 

Kulturschaffende aus Nordrhein-Westfalen und der Welt vernetzen Das Internationale Besucherprogramm

Das „Internationale Besucherprogramm“ wird vom NRW KULTURsekretariat organisiert. Es vernetzt Kulturschaffende, Künstlerinnen und Künstler, Journalistinnen und Journalisten sowie Kulturverantwortliche aus dem Ausland mit Partnerinnen und Partnern in Nordrhein-Westfalen. Die Besuche der ausländischen Gäste in Nordrhein-Westfalen dauern meist zwei bis fünf Tage und sind auf den direkten persönlichen Kontakt ausgerichtet. Jedes Jahr kommen insgesamt mehr als 100 Besucherinnen und Besucher aus der ganzen Welt nach Nordrhein-Westfalen und besuchen zahlreiche Kultureinrichtungen und kulturelle Veranstaltungen. Das „Internationale Besucherprogramm“ übernimmt Reise- und Unterbringungskosten für die internationalen Gäste und organisiert ein kostenfreies Begleitprogramm. 

Ausländische Teilnehmerinnen und Teilnehmer des Besucherprogramms

Die Reisen werden jeweils im April und Oktober eines Jahres für die ausländischen Vertretungen des Goethe-Instituts beziehungsweise an die Partnerinstitutionen im Land ausgeschrieben. Daraufhin sprechen diese Institutionen Empfehlungenfür potenzielle Teilnehmerinnen und Teilnehmer aus. Die Auswahl und Einladung der Teilnehmerinnen und Teilnehmer erfolgt bei intensiver Einbeziehung der Partnervoten durch das NRW KULTURsekretariat. Eine direkte Bewerbung ist nicht möglich. 

Kultureinrichtungen und Veranstalterinnen und Veranstalter in Nordrhein-Westfalen

Jeweils im April und Oktober eines Jahres haben Kultureinrichtungen und Veranstalterinnen und Veranstalter in Nordrhein-Westfalen die Möglichkeit, Besuchervorschläge einzureichen und sich mit ihren Projekten und Veranstaltungen beim Besucherprogramm zu bewerben, um im Programmablauf berücksichtigt zu werden und mit den Teilnehmerinnen und Teilnehmern in Kontakt zu treten.

Die Ausschreibung wird direkt an die Partnerinnen und Partner weitergeleitet. Um Empfehlungen für potenzielle Teilnehmerinnen und Teilnehmer auszusprechen, ist von der Institution ein Bewerbungsformular auszufüllen. Die Bewerbung mit Projekten und Veranstaltungen erfolgt formlos per E-Mail an das NRW KULTURsekretariat.

Sie haben Fragen? Ihr Kontakt

  • Exportförderung und Kooperationsförderung
    Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner für eine Antragstellung zu Exportförderung und Kooperationsförderung sind die Dezernate 48 der jeweiligen Bezirksregierungen.
     
  • Auslandsstipendien
    E-Mail: auslandsstipendien[at]mkw.nrw.de (auslandsstipendien[at]mkw[dot]nrw[dot]de)