KULTUR UND WISSENSCHAFT

  IN NORDRHEIN-WESTFALEN

Weiterbildung in Nordrhein-Westfalen

Auf einem gelben Schild steht das Wort "Bildungszentrum"

Weiterbildung in Nordrhein-Westfalen

Das Weiterbildungsgesetz und das Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz bilden in Nordrhein-Westfalen die Grundlage für das lebensbegleitende Lernen. Hilfestellung bietet die Weiterbildungsberatung.

Weiterbildungslandschaft in Nordrhein-Westfalen Lebensbegleitendes Lernen

Weiterbildung gewinnt durch den raschen Wandel in Gesellschaft und Wirtschaft immer mehr an Bedeutung. Die persönlichen und gesellschaftlichen Anforderungen und Perspektiven im Zusammenleben mit anderen sowie in Hinblick auf den Beruf, verändern sich stetig. Lebensbegleitendes Lernen ist damit sowohl Chance als auch persönliche und gesellschaftliche Herausforderung: 

  • Menschen müssen mehr und schneller lernen, um mit dem rasch fortschreitenden beruflichen, technischen und sozialen Wandel Schritt halten zu können.
  • Menschen leben in Zukunft im Durchschnitt länger und haben daher in der Regel sowohl ein längeres Berufsleben als auch eine längere Lebensphase nach der Berufstätigkeit.
  • Das Nichtnutzen brachliegender Potenziale beeinträchtigt die Chancen zur Teilhabe am gesellschaftlichen Leben wie auch die Innovationskraft der Gesellschaft und im Beruf; wichtige Ressourcen drohen verloren zu gehen.
  • Der Erwerb kognitiver Fähigkeiten allein reicht nicht mehr aus. Handlungskompetenz erfordert fachliche und überfachliche Kompetenzen. Lernen und Bildung sind dafür eine Grundvoraussetzung.

Bildung trägt dazu bei, die Entfaltung der Persönlichkeit zu fördern, befähigt, sich gesellschaftlich zu engagieren und den Anforderungen der Lebens- und Erwerbswelt gerecht zu werden.

Die plurale öffentlich verantwortete Weiterbildungslandschaft in Nordrhein-Westfalen bietet dazu eine am gesellschaftlichen und individuellen Bedarf orientierte Grundversorgung an Weiterbildungsangeboten.

Auf der Grundlage des WbG NRW steht in Nordrhein-Westfalen ein breites Weiterbildungsangebot der 131 kommunalen Volkshochschulen und von etwa 320 weiteren Bildungsstätten zur Verfügung. Das nach WbG NRW geförderte gemeinwohlorientierte Angebot umfasst die Bereiche der allgemeinen, politischen, beruflichen und kulturellen Weiterbildung und schließt den nachträglichen Erwerb von Schulabschlüssen sowie die Eltern- und Familienbildung mit ein.

Das AWbG NRW eröffnet die Möglichkeit für eine Freistellung von der Arbeit zum Zwecke der beruflichen und politischen Weiterbildung bei Fortzahlung des Arbeitsentgelts. Voraussetzung ist, dass die Bildungsveranstaltung in einer anerkannten Weiterbildungseinrichtung durchgeführt wird.

Welche Weiterbildungsmaßnahme die richtige für die jeweilige Lebens- und Interessenlage ist, kann mithilfe verschiedener Beratungsangebote ermittelt werden. In Städten, Kreisen und Gemeinden gibt es zahlreiche Beratungsstellen. Landesweite Informationen zum Thema Weiterbildung gibt es im Internet unter: www.weiterbildungsberatung.nrw.

Qualitätssicherung in der Weiterbildung Orientierung bieten

Qualitätssicherung ist ein wichtiger Bestandteil der Weiterbildungskonzepte in Nordrhein-Westfalen. Anerkannte Gütesiegel garantieren, dass Qualitätskriterien eingehalten werden.

Durch die verpflichtende Einführung eines externen Qualitätsmanagementsystems gem. § 15 Abs. 2 lit. 11 WbG werden Professionalität und Qualität der nach dem Weiterbildungsgesetz geförderten Bildungsangebote sichtbar. Das externe Qualitätsmanagementsystem wird von der Einrichtung durch ein vom Ministerium anerkanntes Gütesiegel nachgewiesen.

Durch die Umstellung der Weiterbildungsförderung auf eine Förderung des hauptamtlichen pädagogischen Personals wird die Professionalität und die Qualität des Bildungsangebots zusätzlich nachhaltig gestärkt und die gemeinwohlorientierte Weiterbildung zukunftsfest gemacht.

Im Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz (AWbG NRW) ist der Nachweis eines vom Ministerium anerkannten Gütesiegels als Voraussetzung für eine Anerkennung benannt (§ 10 AWbG).