KULTUR UND WISSENSCHAFT

  IN NORDRHEIN-WESTFALEN

Zwei junge Menschen in Kitteln unterhalten sich, im Vordergrund ein Skelett, auf dem verschiedene Dinge eingezeichnet wurden.

Hochschulmedizin

Die Hochschulmedizin zeichnet sich durch den Aufgabenverbund von Forschung, Lehre und Krankenversorgung aus. Hierzu wirken die Fachbereiche Medizin mit den Universitätskliniken eng zusammen. Im Folgenden finden Sie einen Überblick über die hochschulmedizinischen Standorte in Nordrhein-Westfalen sowie Informationen zu rechtlichen, finanziellen und baulichen Aspekten.

Auf einen Blick Standorte der Hochschulmedizin

Die universitären Fachbereiche Medizin und die Universitätskliniken im Land Nordrhein-Westfalen sind Orte herausragender Forschung, Lehre und Krankenversorgung.

An acht staatlichen medizinischen Fachbereichen in Aachen, Bielefeld, Bochum, Bonn, Düsseldorf, Duisburg-Essen, Köln und Münster sowie der privaten Universität Witten/Herdecke bilden derzeit rund 830 Professorinnen und Professoren knapp 21.000 Studierende in den Studiengängen Humanmedizin und Zahnmedizin aus. Im Studienjahr 2024 stehen circa 2.500 Studienanfängerplätze im Studiengang Humanmedizin sowie rund 430 Studienanfängerplätze im Studiengang Zahnmedizin zur Verfügung.

Die Universitätskliniken der Standorte Aachen, Bonn, Düsseldorf, Essen, Köln und Münster sind als Anstalten öffentlichen Rechts verfasst. Sie wirken mit den jeweiligen Fachbereichen Medizin zur Erfüllung der Aufgaben in Forschung und Lehre zusammen und erbringen zugleich als Maximalversorger eine Hochleistungsmedizin in der Krankenversorgung. Die sechs Universitätskliniken sind ebenso in der Ausbildung von Pflege- und Gesundheitsberufen tätig und beschäftigen insgesamt rund 45.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. 

Eine Sonderstellung nehmen die Standorte Bochum und Bielefeld ein. Zur Erfüllung der Aufgaben in Forschung und Lehre wirken deren Fachbereiche Medizin auf Grundlage öffentlich-rechtlicher Kooperationsvereinbarungen mit besonders qualifizierten Krankenhäusern zusammen, die zum Universitätsklinikum der Ruhr-Universität Bochum bzw. zum Universitätsklinikum Ostwestfalen-Lippe der Universität Bielefeld (UK-OWL) zusammengefasst sind.

Zur strukturellen Weiterentwicklung der Universitätsmedizin Bochum haben das Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen und die Ruhr-Universität Bochum einen  Sonder-Hochschulvertrag geschlossen. Mit zusätzlichen Mitteln in Höhe von jährlich 10 Mio. Euro werden bspw. die enge Verzahnung von Grundlagenforschung und Klinik, die Nutzung der Digitalisierung für die Lehre und der Aufbau von zentralen Serviceeinrichtungen für Lehre und Forschung gefördert.

Mit dem Aufbau der neuen medizinischen Fakultät in Bielefeld und des UK-OWL werden zukünftig jährlich 300 neue Studienanfängerplätze in der Humanmedizin zur Verfügung stehen. Der Aufbau erfolgt schrittweise, der Start des Modellstudienganges ist mit Aufnahme der ersten 60 Studierenden im Wintersemester 2021/2022 erfolgt. Das Forschungsprofil fokussiert auf eine „Medizin für Menschen mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen“.

Rechtlicher Rahmen für die Hochschulmedizin Hochschulgesetz und Universitätsklinikum-Verordnung

Den rechtlichen Rahmen der Hochschulmedizin in Nordrhein-Westfalen stellen im Wesentlichen das nordrhein-westfälische Hochschulgesetz (HG), hier insbesondere die §§ 31, 31a, 31b und 32, sowie die Universitätsklinikum-Verordnung (UKVO) dar. Diese Rechtsvorschriften sind die Grundlage für das Kooperationsmodell der Hochschulmedizin in Nordrhein-Westfalen. Danach bilden der rechtlich nicht selbstständige Fachbereich Medizin als Teil der Universität und die in Form einer Anstalt des öffentlichen Rechts organisierte selbstständige Universitätsklinik eine wirtschaftliche Einheit. Wesentliche Regelungs- und Steuerungsinstrumente, die über die gesetzlichen Normen hinausgehen, sind der Kooperationsvertrag zwischen Universität und Universitätsklinik und ein gemeinsamer Struktur- und Entwicklungsplan von Fachbereich und Klinik. Weitere Grundlage der Zusammenarbeit ist zudem eine starke personelle Verschränkung auf der Leitungsebene.

Finanzen der Hochschulmedizin Landesmittel ermöglichen moderne Forschung und Lehre

Das Ministerium für Kultur und Wissenschaft (MKW) stellt den medizinischen Fachbereichen und Universitätskliniken im Haushaltsjahr 2024 rund 1,5 Milliarde Euro für Lehre und Forschung, Investitionen und sonstige betriebsnotwendige Kosten zur Verfügung.

Investitionen an Universitätskliniken Das Land investiert in Baumaßnahmen, Infrastruktur und moderne Ausstattung

Entsprechend dem Prinzip der dualen Finanzierung von Krankenhäusern stellt das Land Nordrhein-Westfalen für die sechs Universitätskliniken des Landes Mittel für Investitionen zur Verfügung. Medizinbauten zählen zu den komplexesten Baumaßnahmen überhaupt.

Aufgabe des MKW ist insbesondere die Wahrnehmung von Genehmigungs-, Steuerungs-, Prüfungs-, Kommunikations- und Kontrolltätigkeiten für das Land NRW einschließlich der Fortentwicklung bestehender Medizin- und Baustandards.

Insgesamt stehen hierfür jährlich rund 350 Millionen Euro zur Verfügung, zusätzlich werden Mittel für die Bauunterhaltung bereitgestellt.

Die Investitionen sind darauf ausgerichtet, die Universitätskliniken des Landes bundes- und europaweit in der Spitzengruppe der medizinischen Forschung und der Krankenversorgung zu positionieren sowie exzellente Ärztinnen und Ärzte ausbilden zu können. Um die Mittel effektiv, effizient und nachhaltig einzusetzen, stellen die Standorte – in Abstimmung mit dem Land Nordrhein-Westfalen – bauliche Masterplanungen auf. Diese werden jährlich fortgeschrieben und stellen die Grundlage für alle Investitionsentscheidungen des Landes an den sechs Universitätsklinikstandorten dar.