KULTUR UND WISSENSCHAFT

  IN NORDRHEIN-WESTFALEN

Förderung für „Soziokulturelle Zentren“

Eine Sängerin vor Publikum

Förderung für „Soziokulturelle Zentren“

Das Land Nordrhein-Westfalen fördert über die LAG Soziokultur NRW die allgemeine Projektförderung, die kulturelle Bildung in der soziokulturellen Praxis, die Kooperationsförderung und die Investitionsförderung sowie im Rahmen einer Konzeptförderung die künstlerische Profilierung soziokultureller Zentren.

Förderung für "Soziokulturelle Zentren"

Die LAG Soziokultur NRW vergibt seit 1986 jährlich vom Land Nordrhein-Westfalen bereitgestellte Fördermittel für projektbezogene soziokulturelle Arbeit. Weitere Programmlinien sind im Laufe der Jahre dazu gekommen.

Leitlinien der Förderung und der Projektauswahl sind Teilhabe und Partizipation, Kooperation und Vernetzung sowie Innovation. Aber auch die Kontinuität soziokultureller Praxis, Bürgernähe und die Förderung regional und überregional bedeutsamer und modellartiger Projekte spielen bei der Auswahl eine Rolle. Die Projektförderungen sollen nicht nur in Ballungsräumen erfolgen, sondern sind bevorzugt für dezentrale, bürgernahe Angebote in eher ländlichen und unterversorgten Regionen vorgesehen. In den größeren Städten werden vorwiegend innovative Projekte unterstützt, während in den kleineren Städten die kulturelle Grundversorgung und die Qualifizierung der Veranstaltungsarbeit im Vordergrund der Förderung stehen. Die Landesförderung zielt darauf ab, die kulturelle Profilbildung kleinerer Einrichtungen voranzubringen und die Chancen zu erhöhen, auch von den Kommunen beziehungsweise Kreisen weitere Mittel einzuwerben. Die LAG Soziokultur NRW hat ein Konzept für die Verteilung der Fördermittel erarbeitet und die verwaltungsmäßige Abwicklung des Verfahrens zu gewährleisten.

Konkret fördert das Land Nordrhein-Westfalen derzeit über die LAG Soziokultur NRW vier Programmlinien:

die „Allgemeine Projektförderung und Transkultur“, die „Kulturelle Bildung in der soziokulturellen Praxis“, die „Kooperationsförderung“ und die „Investitionsförderung“.

Hinzu kommt eine 3-jährige „Konzeptförderung“ für soziokulturelle Zentren, die über die jeweils zuständige Bezirksregierung abgewickelt wird.

 

LAG Soziokultur NRW Landesregierung unterstützt künstlerische Projekte soziokultureller Zentren

Über die Programmlinie „Allgemeine Projektförderung und Transkultur“ werden an gesellschaftlichen Fragen orientierte kulturelle Projekte unterstützt, die oft spartenübergreifend angelegt und in den Grenzbereichen von kultureller, sozialer und politischer Arbeit angesiedelt sind. Das Land Nordrhein-Westfalen hat im Laufe der Jahre diese Programmlinie mit zusätzlichen Mitteln verstärkt, um insbesondere transkulturelle Projekte zu unterstützen, bei denen kunst- und kulturschaffende Menschen mit Flucht- und Migrationserfahrung in die soziokulturelle Projektarbeit einbezogen werden.

Mit der Programmlinie „Kulturelle Bildung in der soziokulturellen Praxis“ unterstützt das Land NRW soziokulturelle Projekte, in denen Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene im Mittelpunkt der Vorhaben stehen und möglichst aktiv eingebunden werden.

Seit dem Jahr 2013 hat Soziokultur NRW Fördermittel erhalten, um die Kooperation von Soziokulturellen Zentren mit kommunalen Kultureinrichtungen, wie kommunalen Theatern, Archiven, Bibliotheken, Volkshochschulen oder Gedenkstätten zu unterstützen. Ziel des Programms ist es, die Kommunikation, Kooperation und Vernetzung der Zentren mit kommunalen Einrichtungen zu stärken und ggfs. bereits vorhandenes Zusammenarbeiten fortzuentwickeln.

Die „Investitionsförderung“ dient vor allem dazu, die technische Ausstattung der soziokulturellen Zentren zu verbessern und Maßnahmen zur Barrierefreiheit zu unterstützen.  

Die Abwicklung der vier Programmlinien erfolgt durch Soziokultur NRW. Die Fördermittel werden über ein Juryverfahren vergeben.   

Detaillierte Informationen finden Sie auf der Seite Soziokultur NRW.

Schwerpunkte bilden Konzeptförderung zur künstlerischen Profilierung

Das Ziel der Konzeptförderung ist die Weiterentwicklung der künstlerischen Schwerpunkte der soziokulturellen Zentren in Nordrhein-Westfalen. Durch diese Förderung werden die Zentren bei der Entwicklung künstlerischer Konzepte unterstützt, die ganz unterschiedliche Schwerpunktsetzungen haben können. Die Landesregierung fördert die Konzeptentwicklung im Rahmen einer Projektförderung mit einer Laufzeit bis Ende 2025.

Zuwendungsempfänger sind soziokulturelle Zentren in Nordrhein-Westfalen. Die Zentren sollten in der Regel eine mehrjährige Erfahrung mit professionellen künstlerischen Projekten aufweisen, die in ein Gesamtkonzept eingebunden sind. Zentren, die bei der Konzeptförderung Berücksichtigung finden, können für die Kofinanzierung keine Mittel aus der allgemeinen Projektförderung der Landesarbeitsgemeinschaft Soziokultur NRW  einsetzen.

Bestandteil des Förderantrags ist ein für einen Zeitraum bis Ende 2025 angelegtes künstlerisches Konzept, das u.a. die folgenden Fragen beantwortet:

  • Welches bestehende künstlerische Profil des jeweiligen Zentrums soll in welchen Schritten weiterentwickelt werden?
  • Welches eventuell neue künstlerische Profil des jeweiligen Zentrums wird in welchen Schritten angestrebt?
  • Welche Sparten beziehungsweise welche interdisziplinären oder performativen Ansätze sollen im Vordergrund stehen?
  • Welche Künstlerinnen und Künstler (mit Biografie) sollen beteiligt werden?
  • Wer übernimmt die künstlerische Betreuung des Konzeptes?
  • Welche Publikumsschichten und Zielgruppen sollen erreicht werden?
  • Welche Wirkungen auf den Stadtteil/die Stadt/die Region werden erwartet?

Angestrebt wird ein modellhafter Projektcharakter, dessen Erfahrungen auch auf andere soziokulturelle Zentren übertragen werden können.

Im Rahmen der Konzeptförderung können bis zu 80.000 EUR Fördermittel beantragt werden (2024 bis zu 25.000 EUR, 2025 bis zu 55.000 EUR). Ein förderunschädlicher Maßnaghmebeginn ist mit Billigung des Fördergebers frühestens nach der Juryentscheidung (voraussichtlich Mitte Oktober 2024) möglich.

Neben den Ausgaben für die Entwicklung und Umsetzung eines Konzepts für die künstlerische Profilierung sind im Rahmen dieser Konzeptförderung auch Ausgaben für Coaching, Analyse, Weiterbildung, Qualifizierung und Teambuildings zuwendungsfähig.

Die Förderentscheidung des Landes Nordrhein-Westfalen erfolgt auf der Grundlage der Empfehlung einer Fachjury, die vom Ministerium berufen wird.

Die Förderung läuft bis Ende 2025. Die Abwicklung der Förderung erfolgt über die jeweils zuständige Bezirksregierung.

Die Bewerbung um Fördermittel erfolgt durch einen Online-Antrag, dem eine ausführliches Konzept (maximal 3 Seiten) und ein detaillierter Kosten- und Finanzierungsplan nach einer Mustervorlage von Soziokultur NRW beigefügt werden muss. 

Der Antrag muss über das Portal „Kultur.Web“ eingereicht werden. Dort sind dann als ergänzende Unterlagen auch das ausführliche Konzept und der detaillierte Kosten- und Finanzierungsplan mit hochzuladen. 

Parallel muss der Antrag mit den zusätzlichen Anhängen auch an Soziokultur NRW geschickt werden (per Email an: foerderung[at]soziokultur-nrw.de (foerderung[at]soziokultur-nrw[dot]de)).   

Weitere Informationen zu der Ausschreibung finden Sie auch unter Soziokultur NRW.
Die Antragsfrist ist der 23.09.2024.

Die Zentren sind zu einer Selbstevaluation in Form eines abschließenden Berichts verpflichtet. Das Ministerium für Kultur und Wissenschaft behält sich vor, zusätzlich eine geeignete Agentur zu beauftragen, eine Evaluation der Konzeptförderungen durchzuführen. Die geförderten Zentren sind in dem Fall in angemessenem Rahmen zu einer Mitarbeit an der Evaluation verpflichtet.

Antworten auf häufig gestellte Fragen sowie die Ansprechpartner in den Dezernaten 48 der jeweiligen Bezirksregierungen finden Sie hier.

Sie haben Fragen? Ihr Kontakt im Ministerium

  • Catrin Boß
    Tel.: 0211 896-4826
    E-Mail: catrin.boss[at]mkw.nrw.de (catrin[dot]boss[at]mkw[dot]nrw[dot]de)
  • Robert Hillmanns
    Tel.: 0211 896-4834
    E-Mail: robert.hillmanns[at]mkw.nrw.de (robert[dot]hillmanns[at]mkw[dot]nrw[dot]de) 
  • Christine Holsträter
    0211 896-4818
    E-Mail: christine.holstraeter[at]mkw.nrw.de (christine[dot]holstraeter[at]mkw[dot]nrw[dot]de)